Antwort 28.04.2026 von Till Backhaus SPD
Die von ihnen geschilderten Fälle betreffen die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen an Alteigentümer im Rahmen des begünstigten Flächenerwerbs nach Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Dabei handelt es sich um bundesrechtliche Vorschriften, für deren Umsetzung die BVVG als alleinige Gesellschaft des Bundes, zuständig ist.