
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Eine weitere Vereinfachung des Erlangens der deutschen Staatsangehörigkeit ist kritisch zu betrachten.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht grundlegende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vor. Dazu gehört u.a. auch die generelle Zulassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten.
Die generelle Zulassung von Mehrstaatlichkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und derzeit arbeitet das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit Hochdruck an einem Gesetzesentwurf.
Das BMI arbeitet mit Hochdruck an einem entsprechenden Entwurf