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Dennis Rohde
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Frage von Daniel S. •

Halten Sie es für erforderlich zu klären, ob es Gespräche oder Einflussnahmen gab, und wären Sie bereit, dazu eine schriftliche Frage oder Kleine Anfrage zu unterstützen oder einzubringen?

Anfang Dezember 2025 reisten mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete in die USA, u. a. nach New York und Washington, um politische Kontakte im Umfeld der US-Rechten zu pflegen. Die Reise und einzelne Veranstaltungen (z. B. New York Young Republican Club) wurden öffentlich berichtet; die Finanzierung erfolgte ganz oder teilweise aus parlamentarischen Mitteln. Bekannt ist auch, dass Bundeskanzler Merz im Mai/Juni 2025 parteiintern dazu anhielt, öffentlich nicht weiter über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD zu sprechen. US-Regierungsvertreter erklärten, rechte Kräfte in Europa unterstützen zu wollen; Treffen mit AfD-Spitzenpersonal wurden dokumentiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage staatlicher Souveränität: Ob verfassungsrechtliche Fragen – insbesondere das Parteiverbotsverfahren – Gegenstand von Gesprächen mit US-Vertretern waren. Entscheidungen über Parteien müssen souverän und unabhängig getroffen werden.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,


vielen Dank für Ihre Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de vom 22. Januar dieses Jahres und das damit verbundene Vertrauen. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich sehr gerne darauf.

Zu Ihrer Frage: Kleine Anfragen sind ein wichtiges Recht des Parlaments zur Kontrolle der Regierung und als solche ein hohes Gut. Sie sind allerdings nicht dazu geeignet, dass Verhalten von Oppositionsparteien im Ausland zu kontrollieren.

Lassen Sie mich grundsätzlich ausführen: Ich teile Ihre Sorge und erkenne deutlich die verfassungsfeindliche Haltung der AfD. Diese wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich.

Daher haben wir als SPD bei unserem Bundesparteitag im Juni 2025 einen Antrag beschlossen, mit dem wir mit Nachdruck die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes fordern.

Gleichzeitig nehme ich als Jurist und wir als SPD-Bundestagsfraktion die gebotene Sorgfalt ernst. Ein
Parteiverbotsverfahren ist das schärfste Mittel unserer wehrhaften Demokratie – es muss rechtlich tragfähig,
politisch verantwortungsvoll und strategisch klug vorbereitet sein. Genau deshalb fordern wir die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur umfassenden Sammlung von Beweismaterial, um bei Vorliegen aller
Voraussetzungen einen substantiellen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu ermöglichen.

Zugleich ist mir bewusst: Ein Verbot ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung. Wir müssen Menschen, die aus Protest oder aus Unsicherheit heraus AfD wählen, wieder zurückgewinnen – durch überzeugende Politik, durch konkrete soziale Verbesserungen, durch einen handlungsfähigen Staat. Wir arbeiten deshalb auch daran, die Ursachen für den Zuspruch zur AfD zu analysieren und politische Strategien zu entwickeln, die unsere demokratische Gesellschaft stärken – vor Ort, im Alltag, überall dort, wo der Zusammenhalt bröckelt. Als Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland biete ich regelmäßig meine Veranstaltung "75 Minuten Klartext" an, bei der ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Land und Kommune präzise Antworten auf klare Fragen biete, um Politik zu erklären und Anregungen in unser politisches Handeln mit nehmen zu können.

„Nie wieder“ ist keine Floskel – es ist ein Auftrag. Ich danke Ihnen sehr für Ihren leidenschaftlichen Appell und Ihr Engagement gegen Rechtsextremismus. Es braucht Menschen wie Sie, die sich mutig gegen Hass und Hetze stellen. Seien Sie versichert: Ich nehme diesen Kampf auf – aus Überzeugung, aus Verantwortung, und aus dem festen Willen heraus, unsere Demokratie zu schützen und zu bewahren. Ich bin froh, sie dabei an unserer Seite zu wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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