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Alaa Alhamwi
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Daniel S. •

Halten Sie es für erforderlich zu klären, ob es Gespräche oder Einflussnahmen gab, und wären Sie bereit, dazu eine schriftliche Frage oder Kleine Anfrage zu unterstützen oder einzubringen?

Anfang Dezember 2025 reisten mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete in die USA, u. a. nach New York und Washington, um politische Kontakte im Umfeld der US-Rechten zu pflegen. Die Reise und einzelne Veranstaltungen (z. B. New York Young Republican Club) wurden öffentlich berichtet; die Finanzierung erfolgte ganz oder teilweise aus parlamentarischen Mitteln. Bekannt ist auch, dass Bundeskanzler Merz im Mai/Juni 2025 parteiintern dazu anhielt, öffentlich nicht weiter über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD zu sprechen. US-Regierungsvertreter erklärten, rechte Kräfte in Europa unterstützen zu wollen; Treffen mit AfD-Spitzenpersonal wurden dokumentiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage staatlicher Souveränität: Ob verfassungsrechtliche Fragen – insbesondere das Parteiverbotsverfahren – Gegenstand von Gesprächen mit US-Vertretern waren. Entscheidungen über Parteien müssen souverän und unabhängig getroffen werden.

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,


vielen Dank für Ihre Fragen. Genau wie Ihnen bereitet mir die Politik der AfD und deren Suche nach Bündnissen mit rechtsextremen Bewegungen in anderen Ländern große Sorgen.
In Ihrem erläuternden Text sprechen Sie Probleme in Zusammenhang mit Reisen von AfD Bundestagsabgeordneten an. Dabei verknüpfen Sie Fragen nach der Finanzierung dieser Reisen mit Fragen zu Inhalten der Gespräche, die die Abgeordneten vor Ort geführt haben. Außerdem möchten Sie wissen, ob ich eine Anfrage dazu stellen würde.
Dazu kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:
Zum Verfahren eines Parteienverbots ist das Instrument der Anfragen nicht geeignet und auch nicht zulässig. Gleiches gilt auch für die inhaltliche Ausrichtung der Gespräche, die die Abgeordneten auf Ihren Reisen führen.
Hierzu zitiere ich aus den Vorschriften für Anfragen im Bundestag:
„Zulässig sind nur Fragen aus den Bereichen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist (vgl. Artikel 70 ff., 83 ff. GG).
[…]
Unzulässig sind daher insbesondere:

- sog. Dreiecksfragen, d.h. solche, in denen die Bundesregierung nach ihrer Bewertung eines Verhaltens bzw. einer politischen Einstellung von Abgeordneten, Fraktionen oder Parteien gefragt wird bzw. solche, in denen die Bundesregierung über das Wissen eines Dritten Auskunft geben soll;
[…]“


Diesen Regeln folgend ist eine Anfrage zu den von Ihnen vorgeschlagen Themen nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alaa Alhamwi, MdB
Bündnis 90 / Die Grünen

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