Antwort 23.10.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Prüfung von Wahlunregelmäßigkeiten ist Aufgabe der zuständigen Gremien – nicht der Politik. Vertrauen in Demokratie entsteht durch Rechtsstaatlichkeit.