Stefan Glaser
CDU
100 %
15 / 15 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von David B. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wirkung des seit 1. Oktober geltenden Tankrabatts im Landkreis Lörrach transparent überprüft wird?

Sehr geehrter Herr Glaser,

seit dem 1. Oktober 2026 gilt die erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis zum 31. Dezember. Einschließlich Mehrwertsteuer soll die Entlastung etwa 16,7 Cent je Liter betragen.

Im Landkreis Lörrach kostet Super E5 derzeit beispielsweise rund 2,26 € je Liter. Das ist für die Region zwar teils bereits ein günstiger Preis, liegt jedoch weiterhin über dem bundesweiten Durchschnitt für Super E5. Für eine Tankfüllung von 50 Litern bedeutet dies rund 113 €.

Gerade für Pendlerinnen und Pendler, Familien, Handwerksbetriebe sowie Menschen in ländlichen Gemeinden ohne verlässliche Mobilitätsalternative ist dieses Preisniveau eine erhebliche Belastung.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wirkung des seit 1. Oktober geltenden Tankrabatts im Landkreis Lörrach transparent überprüft wird?

Insbesondere bitte ich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Wie bewerten Sie, dass Super E5 im Landkreis Lörrach trotz der Steuersenkung weiterhin etwa 2,26 €

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe gut, dass Sie bei rund 2,26 Euro je Liter Super E5 die Entlastung kaum spüren. Gerade bei uns im ländlichen Raum sind viele Pendler, Familien und Handwerksbetriebe auf das Auto angewiesen.

Die Energiesteuer ist nur ein Teil des Spritpreises. Der Tankrabatt senkt den Preis um bis zu 16,7 Cent je Liter. Er kann aber nicht ausgleichen, dass Rohöl infolge des Iran-Kriegs und der Sperrung der Straße von Hormus deutlich teurer geworden ist. Ob die Senkung an der Zapfsäule ankommt, entscheiden die Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber. Eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe gibt es nicht. Beim Tankrabatt im Mai und Juni dieses Jahres wurde bei Super E5 im Bundesschnitt nur etwa 13 von 16,7 Cent weitergegeben. Die Lücke entstand nach Auswertung des Bundeskartellamts vor allem bei den Tankstellen, die ihre Margen erhöht haben. Auch am ersten Tag des neuen Rabatts sanken die Preise im Durchschnitt nur um knapp 13 Cent. Das halte ich nicht für akzeptabel.

Ich setze mich dafür ein, dass die Weitergabe des Rabattes genau kontrolliert wird. Das ist Aufgabe des Bundeskartellamts. Dafür hat es in diesem Jahr deutlich mehr Instrumente bekommen. Seit 1. April gilt eine Beweislastumkehr. Bei Verdacht auf überhöhte Preise müssen die Unternehmen selbst nachweisen, dass ihre Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Das Amt kann strukturelle Wettbewerbsstörungen leichter feststellen und beheben. Verfahren gegen alle Raffineriebetreiber in Deutschland sind bereits eingeleitet. Tankstellen dürfen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. 

Ich sehe den Tankrabatt als Instrument kritisch, weil er nicht schlüssig zu erklären ist. Der Staat verzichtet auf rund 2,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen, ohne sicherstellen zu können, dass das Geld vollständig bei den Bürgern ankommt. Des Weiteren widerspricht der Tankrabatt dem Instrument der CO₂-Bepreisung. Mit dem CO₂-Preis wollen wir einen Anreiz zum Sparen fossiler Kraftstoffe setzen. Mit dem Tankrabatt senken wir den Preis zeitgleich aber wieder ab. Beides zusammen ergibt keine klare Linie. 

Zielgenauer und verlässlicher sind aus meiner Sicht dauerhafte Entlastungen. Dazu gehört beispielsweise die seit diesem Jahr auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöhte Pendlerpauschale. 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Glaser MdB

Was möchten Sie wissen von:
Stefan Glaser
CDU

Weitere Fragen an Stefan Glaser