
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich Ihren Fall einmal mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder einer anderen Beratungsstelle bei sich vor Ort anzuschauen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich Ihren Fall einmal mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder einer anderen Beratungsstelle bei sich vor Ort anzuschauen.
Mit unserer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine sog. Beibehaltungsgenehmigung für einen deutschen Staatsbürger, der die US-Staatsbürgerschaft erlangen möchte, künftig nicht mehr erforderlich.
mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits-
rechts ist geplant, auf das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung aus § 25 StAG zu verzichten.
Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
nehmen Sie hierfür bitte meine Antwort zur Frage vom 09.11.2022 zur Kenntnis.