Welche konkrete Initiative unterstützen Sie, um dokumentierte Benachteiligungen engagierter Väter im Sorge/Umgang/Unterhalt zu beheben – und welcher Bundestagsausschuss ist dafür federführend?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
ich bin Vater von zwei Kindern (7/10), betreue ca. 45%; die Kinder wünschen 50:50. In der Praxis reicht eine Abweichung von 50/50 oft, damit ein Elternteil als „hauptbetreuend“ gilt und der andere trotz hoher Betreuungsleistung fast vollen Unterhalt zahlt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (AZ 2025_F_11334) teilte mir schriftlich mit: Das AGG greift im Familienrecht wegen §19 Abs.4 nicht und die ADS kann Entscheidungen von Jugendämtern/Familiengerichten nicht überprüfen. Zugleich verweist die ADS darauf, dass Benachteiligungen von Vätern bekannt sind und in ihren Berichten an den Bundestag auftauchen.
Meine Bitte: Stoßen Sie eine parlamentarische Befassung (Prüfauftrag/Anhörung) an, wie diese Schutzlücke und die Unterhaltslogik bei nahezu paritätischer Betreuung reformiert werden können. Welcher Ausschuss ist zuständig und wie bringe ich das am wirksamsten ein (Petition, Kleine Anfrage, Ansprechpartner)?
Mit freundlichen Grüßen
René F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Bitte beachten Sie, dass Julia Klöckner diesen Dienst nicht als Kommunikationskanal nutzt. Anfragen, die ihre Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages betreffen, richten Sie bitte an praesidentin@bundestag.de
Für Anliegen an Julia Klöckner als Bundestagsabgeordnete schreiben Sie bitte an julia.kloeckner@bundestag.de
Alternativ können Sie auch Ihren regional zuständigen Bundestagsabgeordneten kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Team Julia Klöckner MdB

