Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.02.2024

Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.

Frage von Ossama S. • 04.02.2024
Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.02.2024

Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert.

Frage von Tatiana L. • 03.02.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.02.2024

Zwar wird das Gesetz durch den Wegfall des generellen Verbots der Mehrstaatigkeit auch Verwaltungserleichterungen mit sich sich bringen - insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden  durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt. Zudem sind die Wartezeiten bei Einbürgerungsverfahren an zu vielen Orten schon jetzt abschreckend lang.  

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.02.2024

Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.

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