
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.
Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert.
Zwar wird das Gesetz durch den Wegfall des generellen Verbots der Mehrstaatigkeit auch Verwaltungserleichterungen mit sich sich bringen - insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt. Zudem sind die Wartezeiten bei Einbürgerungsverfahren an zu vielen Orten schon jetzt abschreckend lang.
die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 2. Februar im Bundesrat beschlossen.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.