
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Um Ihren Fall korrekt einschätzen zu können, wäre es gut, wenn Sie mir Ihren Fall und Ihre Frage noch einmal ausführlicher via E-Mail zukommen lassen könnten.
Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist.