
Wenn Sie bzw. Ihre Mutter vollständig für Lebenshaltungskosten, Versicherungen etc. aufkommen können, gibt Ihnen das neue Gesetz die Möglichkeit, dass Ihre Mutter dauerhaft mit Ihnen nach Deutschland kommt.
Wenn Sie bzw. Ihre Mutter vollständig für Lebenshaltungskosten, Versicherungen etc. aufkommen können, gibt Ihnen das neue Gesetz die Möglichkeit, dass Ihre Mutter dauerhaft mit Ihnen nach Deutschland kommt.
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist aber inzwischen fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.
Aber ehrlicherweise verweise ich auf meine bisherigen Antworten.
Mir liegen zu den aufgeworfenen Fragen aktuell keine Informationen vor. Das neue Gesetz wird aber zeitnah umgesetzt werden.