Frage von Christoph T. • 29.06.2024

Antwort ausstehend von Scott Körber CDU
Am Mittwoch wird mein Kollege Sebastian Schlüsselburg im Ausschuss Recht in der Aktuellen Viertelstunde eine Frage dazu stellen: „Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft Maja T. trotz Kenntnis des beim BVerfG anhängigen und im Ergebnis einstweilig erfolgreichen Antrages nach Ungarn ausliefern lassen?“
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.
Dazu habe ich in einer Pressemitteilung erklärt: