
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an das Bundesinnenministerium zu wenden
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an das Bundesinnenministerium zu wenden
Es handelt sich aktuell um einen ersten Kabinettsentwurf, an dem durch die verschiedenen Regierungsressorts und den Bundestag noch Änderungen möglich sind.
Dieser Umgang mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch mit dem Verfassungsorgan Landtag als Ganzem löste nicht nur bei unserer Fraktion Verärgerung aus.
Allerdings verwies das Bundesinnenministerium auf Nachfrage darauf, dass die Befragung von frei gewählten Landtagsabgeordneten ihrerseits nicht vorgesehen war.