Frage von Dominik B. • 09.08.2017

Antwort ausstehend von Klaus Horn FDP
Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)
(...) Wer unser Grundgesetz ablehnt, ist eine Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Es handelt sich bei den sogenannten „Reichsbürgern" teilweise nicht einfach um irgendwelche Querulanten, sondern um Gefährder unserer öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Deswegen wollen wir als erste Maßnahme, dass dieser Personen-gruppe schnellstmöglich die Waffenerlaubnis entzogen wird. (...)