Kann es sinnvoll sein, an der psychischen Gesundheit zu sparen und Honorare von ambulanten PsychotherapeutInnen zu kürzen?
Sehr geehrte Frau Heinrich,
der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.03.26 einen bereits zum 01.04.26 umzusetzenden Sofortbeschluss getroffenen, die psychotherapeutische Vergütung pauschal um 4,5 Prozent zu kürzen. Dies würde dazu führen, dass wir die fehlenden Einnahmen zur Deckung unserer Kosten durch das Ersetzen von Kassenpatienten mit Selbstzahlern und Privatpatienten ausgleichen müssen. Dies wiederum würde zu noch längeren Wartezeiten für Kassenpatienten bei gleichzeitig gestiegener Prävalenz und zu hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten (Klinikaufenthalte, Arbeitsunfähigkeit etc.) führen. Demgegenüber gibt es eindeutige Belege, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie investiert wird zu einer viel höheren finanziellen Entlastung des Gesundheitssystem führt (POI). Als Vertreterin im Bundestag für meinen Praxissitz bitte ich Sie dieses Thema im Bundestag einzubringen und auf eine Rücknahme dieses Beschlusses hinzuwirken.
Vielen Dank!

