Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
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Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Aufgrund des sehr enormen Umfangs stellt die Reform des Waffenrechts eine gewisse Herkulesaufgabe dar.
Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen
Der Schutz homosexueller Menschen vor Diskriminierung ist wichtig; eine Änderung von Artikel 3 GG halte ich jedoch nicht für erforderlich.
CDU debattiert über Ergänzung von Art. 3: Schutz gilt schon, aber klare Nennung könnte Signal sein. Wichtig: Rechtsstaat stärken und Diskriminierung bekämpfen.