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Björn Simon
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Frage von Ricardo F. •

Sehr geehrter Herr Simon, wieso sträuben Sie (als CDU) sich so sehr dagegen, Artikel 3 GG zu erweitern, um Homosexuelle zu schützen?

Homosexu. sind die einzige von den Nazis verfolgte Gruppe, welche noch nicht explizit im GG geschützt ist. Gerade jetzt, mit dem Erstarken der AfD, ist es wichtiger denn je, Homosexu. zu schützen. Das Wahlprogramm der AfD aus SA zeigt schon, wie diese Homosexu. an den Rand der Gesellschaft drängen möchten à la Rosa Winkel (Sündenbocktheorie).

Wo ist das Rückgrat der CDU, um die Bürgerrechte endlich zu schützen? Wo ist die bürgerliche Partei, die sich nicht an die rechtsaußen anschmiegt? Wie können Sie riskieren, dass alles vllt irgendwann den Bach runter geht, nur weil Sie jz nicht dem Bsp. der CDU Landesreg. zur GG Änderung folgen wollen? Die Gesamtbevölkerung & CDU Wähler befürworten doch mehrheitlich homosexu. Rechte (aktuelle Studie: https://erobella.com/sexuelle-offenheit-deutschland/).

Und bevor jz kommt, dass das BVerfG in seinen Urteilen ja schon Homosexu. schützt: 1957 wurde auch schonmal ganz anders entschieden, deswegen ist eine explizite Nennung der einzig wahre Schutz.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.

haben Sie vielen Dank für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Frage.

Ich verstehe Ihr Anliegen und die Sorge um den Schutz homosexueller Menschen gut. Die Verfolgung homosexueller Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus und auch das spätere Fortwirken von Diskriminierung in der Bundesrepublik sind Teil unserer Geschichte, aus der wir eine besondere Verantwortung ableiten müssen. Gleichwohl halte ich eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes derzeit nicht für erforderlich, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. sexuellen Identität bereits heute durch das Grundgesetz, insbesondere durch Artikel 3 Absatz 1 GG, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet ist. Nicht jede gesellschaftlich berechtigte Forderung muss deshalb in jedem Fall ausdrücklich im Verfassungstext abgebildet werden. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass der Rechtsschutz praktisch greift: im Arbeitsleben, im Alltag, beim Schutz vor Hasskriminalität und überall dort, wo Menschen tatsächlich Benachteiligung erfahren.

Die CDU steht klar gegen jede Form von Diskriminierung, Menschenfeindlichkeit und Extremismus. Eine Gleichsetzung oder Nähe zur AfD weise ich daher entschieden zurück. Unsere Aufgabe als bürgerliche Partei ist es, Freiheit, Menschenwürde und gleiche Rechte zu schützen — durch wirksame Politik, verlässliche rechtsstaatliche Strukturen und eine klare Haltung gegenüber allen, die Minderheiten ausgrenzen oder gegeneinander ausspielen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

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