Wie bewerten Sie Ihre Antwort vom 09.04.2026 zur amtsangemessenen Alimentation im Hinblick auf Urteil des BVerfG, Widerspruchswelle in NRW und des aktuellen Entwurfs des Bundes?
Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk,
wie bewerten Sie Ihre Antwort vom 09.04.2026 im Nachgang zur kürzlich veröffentlichen Besoldungsreform des Bundes?
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Kriterien zur amtsangemessenen Alimentation erlassen, welche sich auch nachrechnen lassen. Demnach muss das Land NRW die Besoldung, auch unter Berücksichtigung eines höchst umstrittenen Partnereinkommens, erheblich anpassen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass NRW mittlerweile nahezu Schlusslicht in der Besoldung ist. Die bloße Übernahme von Tarifergebnissen seit 2013 ist hierfür kaum ausreichend.
Vielen herzlichen Dank.

