Sehr geehrter Herr Schmidt, wieso sträuben Sie (als CDU) sich so sehr dagegen, Artikel 3 GG zu erweitern, um Homosexuelle zu schützen?
Homosexu. sind die einzige von den Nazis verfolgte Gruppe, welche noch nicht explizit im GG geschützt ist. Gerade jetzt, mit dem Erstarken der AfD, ist es wichtiger denn je, Homosexu. zu schützen. Das Wahlprogramm der AfD aus SA zeigt schon, wie diese Homosexu. an den Rand der Gesellschaft drängen möchten à la Rosa Winkel (Sündenbocktheorie).
Wo ist das Rückgrat der CDU, um die Bürgerrechte endlich zu schützen? Wo ist die bürgerliche Partei, die sich nicht an die rechtsaußen anschmiegt? Wie können Sie riskieren, dass alles vllt irgendwann den Bach runter geht, nur weil Sie jz nicht dem Bsp. der CDU Landesreg. zur GG Änderung folgen wollen? Die Gesamtbevölkerung & CDU Wähler befürworten doch mehrheitlich homosexu. Rechte (aktuelle Studie: https://erobella.com/sexuelle-offenheit-deutschland/).
Und bevor jz kommt, dass das BVerfG in seinen Urteilen ja schon Homosexu. schützt: 1957 wurde auch schonmal ganz anders entschieden, deswegen ist eine explizite Nennung der einzig wahre Schutz.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die offenen Worte.
Innerhalb der CDU gibt es, wie in jeder demokratischen Partei, unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob Artikel 3 des Grundgesetzes ausdrücklich ergänzt werden sollte.
Diese unterschiedlichen Perspektiven gehören zu einem offenen demokratischen Diskurs.
Es lassen sich dabei zwei wesentliche Argumentationslinien unterscheiden:
1. Argument gegen eine Grundgesetzänderung (häufig vertreten):
Viele sehen den Schutz bereits heute als rechtlich gesichert an. Das Grundgesetz ist bewusst allgemein formuliert, um alle Menschen zu schützen – auch vor neuen, heute vielleicht noch nicht absehbaren Diskriminierungsformen.
Eine Erweiterung einzelner Merkmale wird daher teilweise kritisch gesehen, weil sie die Systematik des Grundgesetzes verändern könnte.
2. Argument für eine ausdrückliche Ergänzung (wird ebenfalls vertreten):
Andere, auch innerhalb der CDU, halten eine explizite Nennung der sexuellen Identität für sinnvoll. Gerade aus der historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und mit Blick auf gesellschaftliche Entwicklungen wird argumentiert,
dass ein klarer, unmissverständlicher Schutz im Verfassungstext ein wichtiges politisches und symbolisches Signal wäre.
Meine persönliche Haltung als Nicht-Jurist ist, dass Artikel 3 GG bereits einen grundlegenden Schutz vor Diskriminierung bietet. Gleichzeitig kann ich nachvollziehen, dass Sie eine ausdrückliche Nennung als wichtiges Signal sehen.
Sie sprechen dabei einen zentralen Punkt an: Vertrauen in die Beständigkeit von Bürgerrechten.
Das ist ein legitimes Anliegen. Gleichzeitig gilt: Das Grundgesetz ist bewusst so ausgestaltet, dass es nicht von politischen Mehrheiten „einfach“ verändert oder ausgehöhlt werden kann. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hat sich gerade in Fragen der Gleichberechtigung als sehr stabil und fortentwickelnd erwiesen.
Was die AfD betrifft: die Positionen der Partei zu gesellschaftspolitischen Fragen sind bekannt und aus meiner Sicht klar abzulehnen. Gerade deshalb ist es wichtig, den Rechtsstaat zu stärken, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und jede Form von Diskriminierung entschieden zurückzuweisen – unabhängig davon, ob dies durch Verfassungsänderungen oder konsequente Anwendung bestehenden Rechts geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt, MdB

