Frage von Frank F. • 07.05.2024

Antwort ausstehend von Janine Merz SPD
Ich erkundige mich, was dagegen spricht, Ihrem Vorschlag zu folgen.
Nur bedingt nützlich.
Elektronische Fußfesseln könnten dazu ein Mittel sein, wie es auch schon analoge bzw. mechanische Fesseln gibt für Gefangene, bei denen bei der Ausführung eine hohe Fluchtgefahr besteht.
Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Der Strafvollzug und etwaige Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Sache der Bundesländer. Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers besteht nicht.