Antwort 08.08.2025 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrte Frau L.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Sehr geehrte Frau L.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Wenn Belege vorliegen, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, muss ein Verbot verfassungsrechtlich geprüft werden.
Ein Verbotsverfahren nützt nach meiner Überzeugung nur der AfD, aber nicht der Demokratie, da sich ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Jahre ziehen würde.
Fakten statt falscher Informationen: Beim BMZ wird gespart, bei der Rente steigen die Steuerzuschüsse.