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(...) Als Ergebnis ist festzustellen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände keine gesundheitlichen Probleme und Risiken auftreten. Es lagen damals lediglich ältere Studien und Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken durch Handys und der damit, insbesondere bei schlechtem Empfang und stark strahlenden Geräten, verbundenen elektromagnetischen Bestrahlung des Kopfes in unmittelbarer Nähe vor. Aus diesem Grund wird seit Jahren auf die Herstellung strahlungsärmerer Handys hingewirkt und deshalb ist auch die Kennzeichnung der Strahlungsintensität vorgeschrieben. (...)

(...) Zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern - die wir im Alltag u.a. auch beim Fernsehen, bei Fernbedienungen oder beim Babyphone nutzen - hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen erlassen, die beim Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes beachtet werden. In Deutschland sind die Grenzwerte in der 26. (...)

(...) Mögliche Klagen müssen sich gegen den Betreiber der Mobilfunkanlage richten, beim BOS-Digitalfunk kann dies in Einzelfällen auch die öffentliche Hand sein. Ihre Frage nach dem Wissenschaftlichen Rest-Risiko ist auch eine Frage in der Abwägung zwischen Nutzung der Funktechnologie und dem notwendigen Gesundheitsschutz. Minimierung der Strahlung, Bündelung der Mobilfunkanbieter und der Funkmasten sowie eine begleitende Forschung sind für mich die wichtigsten Aufgaben beim Mobilfunk. (...)


(...) Es berücksichtigt weiterhin, dass für erneuerbare Energien bestimmte Stromnetze bereitgestellt werden müssen und dass die Gewinne aus der geplanten Laufzeitverlängerung nicht allein den Stromkonzernen zugute kommen. (...) Solange es aber nicht realisierbar ist, halte ich den gefundenen Kompromiss für eine gute Lösung, dieses Ziel sicher zu erreichen. (...)