Antwort 03.11.2026 von Uwe Feiler CDU
Unabhängig davon sieht der bisherige Entwurf rückwirkende Anpassungen und entsprechende Nachzahlungen vor. Deren endgültiger Umfang wird erst mit der gesetzlichen Regelung feststehen.
Unabhängig davon sieht der bisherige Entwurf rückwirkende Anpassungen und entsprechende Nachzahlungen vor. Deren endgültiger Umfang wird erst mit der gesetzlichen Regelung feststehen.
Ein Parteiverbotsverfahren – das schärfste Schwert einer wehrhaften Demokratie – kann aber aufgrund der bewusst hohen rechtlichen Hürden und der nicht absehbaren Verfahrensdauer nicht die Lösung des Problems sein. Es würde der AfD nur einen vermeintlichen Märtyrerstatus verschaffen.