Sehr geehrter Herr M.
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Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Die Vorwürfe gegen meine Fraktion entbehren einer Grundlage. Dies hat die neutrale Kommunalaufsicht mittlerweile eindeutig festgestellt.
Vor diesem Hintergrund bin ich offen für eine fraktionsübergreifende Initiative, die diese kompetenzgerechte Aufgabenverteilung respektiert, die Vorschläge der Selbstvertretungsorganisationen (wie des Runden Tisches Triage) aufgreift und zugleich deutlich macht, dass wir langfristig eine stärkere Bundeskompetenz im Bereich Ethik und Gesundheit brauchen.
Meine Entscheidungen treffe ich am Ende aber immer eigenständig.