entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der Abgeordnetendiät verrechnet.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Systemwechsels ausdrücklich nicht entschieden. Der Entwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung und ist noch kein vom Bundeskabinett beschlossener Regierungsentwurf.