entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der Abgeordnetendiät verrechnet.
Entlastungen müssen im Alltag spürbarer werden. Dazu gehören niedrigere Energiepreise, eine Entlastung bei Steuern und Abgaben für kleine und mittlere Einkommen, weniger Bürokratie sowie eine bessere Unterstützung von Familien und Pendlern.