entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der Abgeordnetendiät verrechnet.
Fakt ist, dass für eine vollständige Rücknahme der Legalisierung, für die wir als CDU im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes aus Überzeugung werben, mit unserem Koalitionspartner keine Einigkeit besteht.