Antwort 04.03.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Durch die Ablösung des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz kehrt die volle Entscheidungsfreiheit zu den Eigentümern zurück. Diese können selbst am besten beurteilen, welche Heizung technisch und vor allem wirtschaftlich in das eigene Gebäude passt.

Die CDU Baden-Württemberg steht für eine Medizin mit Vernunft und Verantwortung. Das heißt: Schulmedizin und komplementäre Verfahren sollen sich nicht ausschließen, sondern dort zusammenwirken, wo es dem Wohl der Patientinnen und Patienten dient.