
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Laut Bundesfinanzministerium gilt die Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für „Arbeitgeberinnen und -geber, Arbeitnehmerinnen und -nehmer““

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.


Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.

Die Grenzen dieser Deckelungen sowohl für die Gas- als auch die Strompreisbremse bemessen sich an einem neuen Niveau, dass sich ungefähr bei doppelt so hohen Preisen wie vor dem Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine einpendeln wird. Deshalb wurde die Grenze für die Gaspreisbremse bei 12 Cent und für die Strompreisbremse bei 40 Cent angesetzt.