Frage von Elke Y. • 31.05.2023

Antwort von Josip Juratovic SPD • 02.06.2023
ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) beziehen.
ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) beziehen.
Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kund*innen mit einem günstigeren Nachttarif vorteilhaft.
Aktuelle Zahlen des BdEW sehen den Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen an den Stromkosten nur bei einem Viertel.
Das Strompreisbremsengesetz enthält eine Regelung, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Entlastungsregeln verbietet (§ 39 Strompreisbremsengesetz).
Sehr geehrter Herr M.,