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Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm

Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung

Die NRW-Regierung hat die Einnahmen, die durch PV-Anlagen entstehen, von der Einkommensteuer befreit. Dies verspricht große Gewinne für Besitzer von PV-Anlagen!

Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen.

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.