Antwort 12.08.2026 von Knut Abraham CDU
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte
Ich werde einer Beschränkung der bestehenden Auskunftsrechte nur dann zustimmen, wenn diese aus sicherheitspolitischen Erwägungen tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sowie entsprechend begründet sind und wenn sie den Anspruch der Öffentlichkeit auf den Zugang zu diesen Informationen überwiegen. Ich gehe nicht davon aus, dass dies der Fall sein wird.