Ihre Fraktion lehnte die Abschaffung der Krypto-Haltefrist im Finanzausschuss am 20.05.2026 ab. Bleiben Sie persönlich dabei, auch wenn sie über einen Änderungsantrag ins Verfahren kommt?
Beschlussempfehlung Finanzausschuss v. 20.05.2026, BT-Drs. 21/6112, zum Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 21/5752.
Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 (Kabinettsbeschluss 06.07.2026): Zuordnung von Kryptowerten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und Wegfall der Haltefrist, veranschlagt mit rund 1 Mrd. Euro. Ein Steuergesetzentwurf dazu liegt nicht vor, das Jahressteuergesetz 2026 (Stand 13.07.2026) enthält die Änderung nicht.
Zur Systematik: BFH, Urt. v. 14.02.2023 – IX R 3/22, Kryptowerte als "andere Wirtschaftsgüter" nach § 23 EStG. Bestätigt durch BMF-Schreiben 2022. Eine Herauslösung allein der Kryptowerte, während Gold, Kunst und Fremdwährungen in § 23 EStG verbleiben, wäre nach BVerfG (Pendlerpauschale, 2008) begründungsbedürftig; fiskalische Gründe allein genügen nicht.
Zur Ertragserwartung: Österreich hob die Haltefrist 2022 auf, das Aufkommen lag 2024 bei rund 34 Mio. Euro.

