Frage von Franz L. • 10.01.2024

Antwort von Lars Castellucci SPD • 27.03.2024
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Gleichzeitig sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren hoch. Die dafür zuständigen Behörden müssen genau beobachten, inwiefern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Ursachen für Fachkräftemangel in einigen Bereichen sehen wir dagegen eher in unattraktiven Arbeits- oder Vergütungsbedingungen sowie einem Verteilungsproblem zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage.