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Verena Mertens
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Frage von Felix H. •

Wie ist Ihre Position zum Entwurf der EU-Kommission zur weitreichenden & tiefgreifenden Deregulierung von Betroffenenrechten im Rahmen des Digitalen Omnibus einschl. der Öffnung der "Pandora-Büchse"?

https://tinyurl.com/yftdm92hhttps://tinyurl.com/ycxp5d69 Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (Schrems) dazu:"Die EU-Kommission hat im Geheimen eine potenziell massive Reform der DSGVO auf den Weg gebracht. Sollten diese internen Entwürfe Realität werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz. Ursprünglich wurden lediglich gezielte Anpassungen angekündigt - nun schlägt die Kommission Änderungen an Kernelementen der DSGVO vor, darunter an der Definition persönlicher Daten und Betroffenenrechte. Der durchgesickerte Entwurf schlägt außerdem vor, KI-Unternehmen einen Blankoscheck auszustellen, um europäische Daten abzusaugen. Dies ist höchst besorgniserregend."Schrems: "Stell dir vor, es gäbe ein Tempolimit, das nicht gilt, wenn du das Risiko als klein einschätzt. Viel Spaß der Polizei, das durchzusetzen."https://tinyurl.com/k3bc9anhhttps://tinyurl.com/4yh93a37Zur Pandorabüchse und DSGVO vgl. vor neuesten Reformplänen: https://tinyurl.com/52hux4en

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihre Sorge gut: Wenn an digitalem Recht „geschraubt“ wird, geht es nicht nur um Formulare – es geht um Grundrechte, Vertrauen und am Ende auch um die Frage, wer im digitalen Raum die Kontrolle behält: der Mensch oder das Geschäftsmodell.

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, das inzwischen sehr dichte EU-Digitalrecht an einigen Stellen zu präzisieren und zu vereinfachen – dort, wo heute unnötiger Aufwand entsteht, ohne dass dadurch mehr Schutz bei den Menschen ankommt. Weniger Papierkram kann Innovation erleichtern, gerade für kleinere Unternehmen und Vereine. Aber: Vereinfachung darf nicht bedeuten, dass Betroffenenrechte ausgehöhlt werden oder sich durch neue Definitionen „Hintertüren“ öffnen, die in der Praxis dann doch Profilbildung und Intransparenz ermöglichen.

  • Definition personenbezogener Daten: Für mich muss klar bleiben: Was Menschen faktisch wiedererkennbar macht – auch über Kennungen, Werbe-IDs oder andere „Pseudonyme“ – darf nicht plötzlich aus dem Schutz herausrutschen. Wenn Daten am Ende doch zuordenbar sind, müssen die Schutzmechanismen greifen.

 

  • Auskunft, Löschung, Transparenz: Diese Rechte sind kein Luxus. Sie sind der Sicherheitsgurt im Digitalen. Entlastung darf hier nicht heißen „weniger Rechte“, sondern eher „klarere Verfahren“ und „besser durchsetzbar“.

 

  • KI-Regeln: Ich bin dafür, dass Regeln praktikabel sind und nicht an der Realität vorbeigehen. Gleichzeitig müssen wir aufpassen, dass „Verschieben“ nicht zum Dauerzustand wird – gerade bei Hochrisiko-Anwendungen ist Verlässlichkeit wichtig.

 

  • Datennutzung fürs KI-Training: Hier braucht es saubere Leitplanken, die wirklich kontrollierbar sind – nicht nur gut klingende Absichtserklärungen. Wo Einwilligung, Transparenz und wirksame Schutzmaßnahmen notwendig sind, müssen sie auch verbindlich bleiben.

 

Ich komme aus der inneren Sicherheit – und ich bin überzeugt, dass Datenschutz nie zum Schutzschild für Straftäter werden darf. Bei schweren Straftaten muss der Rechtsstaat handlungsfähig sein – allerdings klar begrenzt, rechtsstaatlich kontrolliert und mit robusten Hürden. Das ist für mich kein Widerspruch zu starkem Datenschutz im Alltag, sondern der Punkt, an dem Schutz und Sicherheit zusammengehören.

Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) arbeiten wir an Änderungsanträgen. Mein Ziel ist ein Regelwerk, das im Alltag einfacher wird (weniger unnötige Bürokratie), aber im Kern stabil bleibt: klare Definitionen, klare Zuständigkeiten – und keine Absenkung von Schutzstandards. Genau an dieser Linie orientiere ich mich auch in der weiteren Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Verena Mertens

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