Frage von Irmgard T. • 03.09.2005

Antwort von Antje Blumenthal CDU • 05.09.2005
Sehr geehrte Frau Tesch,
Sehr geehrte Frau Tesch,
Sehr geehrter Herr Köhler,
In der Tat wurde ich bereits von einem Gericht verurteilt. Allerdings ist dies bereits längere Zeit her und ich habe mir seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen.
Sehr geehrter Herr Woitzik,
Sehr geehrter Herr Woitzik,