Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland seiner Pflicht nachkommt gegen die Völkerrechtsverstöße Israels in Gaza zu handeln?
Mehrere internationale Organisationen, darunter die UN, Amnesty International und Human Rights Watch, haben wiederholt auf mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Israel im Gazastreifen hingewiesen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Januar 2024 in einem Zwischenurteil festgestellt, dass der Vorwurf des Völkermords durch Südafrika nicht offensichtlich unbegründet sei. Zudem fordert der IGH Israel auf, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen. Die humanitäre Lage in Gaza ist laut UN alarmierend: Über 30.000 Tote, massive Zerstörung der zivilen Infrastruktur und eine drohende Hungersnot wurden dokumentiert. Auch deutsche Waffenexporte an Israel werfen in diesem Zusammenhang völkerrechtliche Fragen auf. Als Bundestagsabgeordnete tragen Sie Verantwortung für die Einhaltung internationalen Rechts.
Quellen:
– IGH, Beschluss vom 26.01.2024
– UN OCHA Lageberichte Gaza
– Amnesty Intl. & HRW Reports

Sehr geehrte S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin geschilderten Sorgen zur Lage im Gazastreifen. Die humanitäre Situation vor Ort ist in der Tat besorgniserregend, und das Leid der Zivilbevölkerung erfüllt uns mit großer Sorge.
Deutschland ist völkerrechtlich und politisch verpflichtet, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu unterstützen und zu fördern. Für uns als CDU ist klar: Das Existenzrecht Israels und sein Recht auf Selbstverteidigung sind unantastbar – ebenso gilt, dass militärisches Handeln dem Völkerrecht entsprechen muss und der Schutz der Zivilbevölkerung oberste Priorität hat.
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit internationalen Partnern, den Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, um auf eine Verbesserung der humanitären Lage hinzuwirken. Deutschland leistet umfangreiche humanitäre Hilfe für die Menschen in Gaza und unterstützt diplomatische Bemühungen für eine nachhaltige Waffenruhe. Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass Vorwürfe von Völkerrechtsverstößen unabhängig untersucht werden.
Zu den vom Internationalen Gerichtshof angesprochenen Punkten gilt: Deutschland respektiert und unterstützt die Arbeit des IGH. Entscheidungen und Auflagen werden ernst genommen und in die außenpolitischen Beratungen eingebunden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Waffenexporte sind in Deutschland streng geregelt. Exporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht zu erwarten ist; dies wird in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft.
Unser Ziel bleibt ein Ende der Gewalt, der Schutz der Zivilbevölkerung auf allen Seiten und eine politische Lösung, die langfristig Frieden, Sicherheit und Selbstbestimmung sowohl für Israelis als auch für Palästinenser gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt, MdB