Egal ob freiwillig oder verpflichtend, die Chatkontrolle ist hochproblematisch
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Seit Beginn der Verhandlungen der CSA-Verordnung vor mehr als drei Jahren begleiten wir die Diskussion kritisch, und treten sowohl für tatsächlich zielführende Instrumente zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und ihrer Darstellung als auch für den Schutz und Erhalt digitaler Grundrechte ein
Die von Ihnen angesprochene Regelung auf EU-Ebene bezieht sich nicht auf die Einführung einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Gegenstand ist die Verlängerung einer bereits seit 2021 geltenden Übergangsregelung, die Online-Plattformen lediglich erlaubt, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen.
Wir lehnen das anlasslose Durchleuchten von Messengerdiensten entschieden ab. Gegen diesen Angriff auf die Bürgerrechte setzen wir uns zur Wehr.
Auch für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem vereinbart ist, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass es dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat im Juli gelungen ist, die freiwillige "Chatkontrolle" bis zum 3. April 2028 zu verlängern.