
Antwort ausstehend von Jan Feser AfD


Ein Minijob ist heute und in Zukunft nicht steuerfrei, da der Arbeitgeber ihn pauschal versteuern muss. Für Sie als Arbeitnehmerin dürfte ein solcher aber problemlos neben dem steuerbegünstigten Einkommen als „Aktivrentnerin“ treten können.
Wenn ein Volksentscheid ein klares Ergebnis bringt, so ist dieses zu akzeptieren
Sie haben natürlich Recht: Die Gestaltung der Übergangszeit ist eine große Herausforderung, aber wir müssen jetzt wirklich zu einer umfassenden Reform kommen. Deshalb herzlichen Dank für Ihre Anregungen.
Der Evaluationsbericht zum Waffenrecht soll -so die bisherigen Pläne- dann im Frühjahr des nächsten Jahres fertig sein.