Antwort 11.04.2025 von Ines Seiler SPD
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.
Als AfD wollen wir die Grundsteuer abschaffen und haben auch schon entsprechende Anträge eingereicht
Die Grundsteuer ist schon immer Teil der Betriebskosten