Einsatz für ein AfD-Prüfungsverbot anders denken?
Herr Ludwig,
dankeschön für Ihre Rückmeldung.
Worauf stützen Sie die Annahme, meine Frage stamme aus einem bestimmten „Lager“ und verfolge ein manipulatives Ziel? Wäre es nicht Aufgabe demokratischer Debatte, auch unbequeme Fragen sachlich zu beantworten?
Wenn Sie betonen, einer demokratisch gewählten Partei die Mitwirkung nicht vorenthalten zu wollen: Ist ein verfassungsrechtliches Prüfverfahren tatsächlich ein „undemokratisches Mittel“ – oder vielmehr ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument unserer wehrhaften Demokratie?
Entscheidet über ein mögliches Verbot nicht das Bundesverfassungsgericht und gerade nicht die politische Konkurrenz?
Bedeutet ein hoher Stimmenanteil automatisch, dass eine Partei keiner verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden darf?
Und wäre es nicht ebenso problematisch, aus Sorge vor politischer Wirkung auf eine rechtlich vorgesehene Prüfung zu verzichten?
Danke im Voraus für ihre Rückmeldung!

