Wie sollen Mieter*innen vor hohen Kosten von „klimafreundliche[n] Brennstoffe[n] wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ geschützt werden?
Sehr geehrte Frau Hubertz,
bei der letzten Novelle des GEG war es Ihrer Partei wichtig, Mieter*innen vor „hohen Kosten durch Wärmepumpen“ zu schützen. Nun planen Sie eine Änderung, bei der die 65 %-Regel abgeschafft wird und es stattdessen eine Pflicht zur Nutzung von „klimafreundlichen Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ geben wird.
Es ist zu erwarten, dass diese rar und entsprechend teuer sein werden. Wird auch diese Anpassung des GEG einen Mieterschutzmechanismusm enthalten? Ich denke etwa an eine Kopplung der maximalen umlagefähigen Heizkosten an die Stromkosten einer gut eingestellten Wärmepumpe (COP 4) zum marktüblichen Strompreis (also Neuverträge, nicht überzogene Altverträge oder Grundversorgung).
Kann man sich darauf verlassen, dass die Vorgaben für „klimafreundliche Brennstoffe“ nicht gelockert werden, wenn absehbar ist, dass diese nur teuer verfügbar sind (wie beim ETS 2 jetzt gefordert wird)?

