Wie sollen Mieter*innen vor hohen Kosten von „klimafreundliche[n] Brennstoffe[n] wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ geschützt werden?
Sehr geehrte Frau Hubertz,
bei der letzten Novelle des GEG war es Ihrer Partei wichtig, Mieter*innen vor „hohen Kosten durch Wärmepumpen“ zu schützen. Nun planen Sie eine Änderung, bei der die 65 %-Regel abgeschafft wird und es stattdessen eine Pflicht zur Nutzung von „klimafreundlichen Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ geben wird.
Es ist zu erwarten, dass diese rar und entsprechend teuer sein werden. Wird auch diese Anpassung des GEG einen Mieterschutzmechanismusm enthalten? Ich denke etwa an eine Kopplung der maximalen umlagefähigen Heizkosten an die Stromkosten einer gut eingestellten Wärmepumpe (COP 4) zum marktüblichen Strompreis (also Neuverträge, nicht überzogene Altverträge oder Grundversorgung).
Kann man sich darauf verlassen, dass die Vorgaben für „klimafreundliche Brennstoffe“ nicht gelockert werden, wenn absehbar ist, dass diese nur teuer verfügbar sind (wie beim ETS 2 jetzt gefordert wird)?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Entschuldigen Sie bitte vielmals die verzögerte Rückmeldung. Das Aufkommen an Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ist sehr hoch. Daher hat die Beantwortung Ihrer Anfrage leider etwas Zeit in Anspruch genommen. Ich bitte hier um Ihr Verständnis.
Für mich war von Anfang an entscheidend, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammengehören. Niemand soll auf Kosten sitzen bleiben, über die er gar nicht entschieden hat. Genau dafür haben wir mit dem derzeitigen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz einen klaren Pfad festgelegt.
Das Prinzip ist ein fairer Ausgleich: Die Eigentümerin oder der Eigentümer entscheidet, womit geheizt wird - und die Mieterin oder der Mieter, in welchem Maße. Deshalb teilen sich beide Seiten auch die Mehrkosten, die aus dem steigenden Anteil biogener Brennstoffe entstehen, jeweils zur Hälfte. Geregelt wird das über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Das gilt übrigens ebenso für die CO2-Kosten und die Gasnetzentgelte. Wer also als Vermieter künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, trägt einen Teil der Folgekosten künftig selbst.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Hubertz

