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Danny Multani
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Frage von Jenny S. •

Einsatz für ein AfD-Prüfungsverbot überdenken?

Lieber Herr Multani,

danke für Ihre Antwort.

Wenn wir eine wehrhafte Demokratie sind, gehört dann nicht gerade die ernsthafte Prüfung eines Parteiverbots zu ihren legitimen Instrumenten?

Wenn die SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg einen Prüfantrag eingebracht hat, zeigt das nicht, dass zumindest gewichtige Zweifel bestehen?

Bedeutet die hohe Hürde des Bundesverfassungsgericht automatisch, dass man ein Verfahren nur bei nahezu sicherem Erfolg anstoßen sollte? Oder ist die Prüfung selbst nicht Teil rechtsstaatlicher Klärung?

Wer entscheidet, wann die Erfolgsaussichten „hinreichend groß“ sind – Politik oder Gericht?

Wenn das Gedankengut der AfD nicht verschwindet, spricht das gegen ein Verfahren – oder nicht vielmehr dafür, demokratische Instrumente konsequent zu nutzen?

Reicht es aus, dem politisch entgegenzutreten, oder schließen sich politische Auseinandersetzung und verfassungsrechtliche Prüfung nicht gerade nicht aus?

Herzlichen Dank im Voraus!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.

wir haben hier überhaupt keinen Dissens. Ich hätte sehr begrüßt, wenn der SPD-Prüfantrag eine Mehrheit gefunden hätte und wir einen ersten Schritt in Richtung Parteienverbot gegangen wären. Leider waren die Mehrheiten andere. Aber letztlich wird ein unabhängiges Gericht über den Parteiverbotsantrag entscheiden - und das ist auch gut so. 

Nichtsdestotrotz möchte ich darauf hinweisen, dass rechtsextremes Gedankengut nicht einfach verschwindet. Ich zumindest für meinen Teil versuche dem auf jedem Podium, jedem Wahlstand und in jeder Diskussion entgegenzutreten. Das sollte aber Aufgabe von allen Demokratinnen und Demokraten sein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Danny Multani

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