Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
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Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Mittlerweile ist die Abstimmung zwar verschoben worden, doch selbst wenn es eines Tages zu einer Mehrheit für eine Ratsposition kommt, ist das nicht das Ende der Debatte, sondern Beginn von Verhandlungen zwischen Rat, Parlament unter der Vermittlung der Kommission.
für uns als grüne Bundestagsfraktion ist der Schutz der Bürgerrechte im Digitalen zentral. Entsprechend groß sind unsere Bedenken gegenüber der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung verhandelt wird.
Ihre Befürchtung, dass eine Chatkontrolle zu einem Klima der Angst führen und marginalisierte Gruppen besonders treffen könnte, ist nachvollziehbar.