Frage von Sylvio P. • 28.05.2025

Antwort ausstehend von Jan-Marco Luczak CDU
Die von Ihnen angesprochene Problematik einer verbindlichen Wohnflächenermittlung ist rechtlich und organisatorisch komplex, betrifft aber berechtigterweise die Transparenz für Käufer und Mieter
Sehr geehrter Herr G.,
Sehr geehrter Herr G.,
Die Wohnfläche ist ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Demnach unterstützen wir als Linke den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche von Anfang an durch die Verkäufer zu ermitteln und im Grundbuchamt eintragen zu lassen.