Extrabudgetäre Vergütung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen - Gilt dies auch für Psychologische Psychotherapeut:innen mit Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, wenn sie KJP-Patient:innen behandeln?
Betreff: Extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendpsychotherapie
Sehr geehrter Herr Mieves,
Sie schrieben am 08.07.2026 auf Abgeordnetenwatch: „Die Kinder- und Jugendpsychotherapie bleibt vollständig extrabudgetär.“
In Ihrer weiteren Antwort führen Sie aus, dass die extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sowie der Fachtherapeut:innen für Kinder und Jugendliche beibehalten wird.
Gilt dies auch für Psychologische Psychotherapeut:innen mit Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, wenn sie KJP-Patient:innen behandeln?
Für mich ist diese Frage insbesondere im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung von Jugendlichen mit chronischen Schmerzerkrankungen relevant. Entscheidend sollte aus meiner Sicht die erbrachte Leistung sein, nicht die Berufsbezeichnung.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dies im Gesetz oder in der Begründung ausdrücklich klargestellt wird?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

