Antwort 12.10.2023 von Benjamin Strasser FDP
da der Gesetzentwurf auch die amtsangemessene Besoldung regelt, halte ich die Frage für beantwortet.
da der Gesetzentwurf auch die amtsangemessene Besoldung regelt, halte ich die Frage für beantwortet.
Für einen möglichen Datenschutzverstoß möchte ich Sie auf die Datenschutzbeauftragte hinweisen. Eine rechtliche Bewertung ist mir nicht möglich.
Die Verbesserungen am Wohnungsmarkt alleine werden Deutschland dennoch nicht attraktiv genug machen für Fachkräfte, weshalb wir als Ampelkoalition das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen haben
Für die Lebensunterhaltssicherung bei der Anspruchseinbürgerung ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend