Antwort 20.01.2024 von Joana Cotar parteilos
herzlichen Dank für die Frage, ich nehme das als wirklich großes Kompliment.
herzlichen Dank für die Frage, ich nehme das als wirklich großes Kompliment.
Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
keine.
Ich unterstütze die umfangreiche Ausweisung von illegalen Einwanderern und ausländischen Straftätern.
Totalsanktionen bringen keine Menschen in Arbeit, werden in der Praxis kaum Anwendung finden und vor Gericht schwer begründbar sein.