
Antwort ausstehend von Anna Teresa Kavena SPD

Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Ich vertraue der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Man hat keinen Einfluss darauf, wofür Steuergelder verwandt werden.
Nicht so einfach zu beantworten