Antwort 28.10.2025 von Stephan Brandner AfD
Sollten Luftraumverletzungen stattfinden, sind diese zu unterlassen. So einfach ist es.
Sollten Luftraumverletzungen stattfinden, sind diese zu unterlassen. So einfach ist es.
Bereits in der Ampelregierung haben wir uns daher für den Ausbau von Wärmepumpen eingesetzt.
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.