Antwort 18.09.2023 von Michael Brand CDU
Ein Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung in diesem Land zu beantragen, in dem die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
Ein Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung in diesem Land zu beantragen, in dem die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nicht automatisch.
Ein Parteiverbot ist zurecht an sehr hohe Hürden gebunden - ein Scheitern könnte die AfD sogar stärken
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.