Der von Ihnen angesprochene Punkt, dass Handwerksbetriebe, die außerhalb des Kreises ansässig sind, eine höhere Gebühr entrichten müssen, könnte in der Tat einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen
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Kein Erkenntnisinteresse zu erkennen
Daher freue ich mich besonders, Ihnen hiermit jetzt offiziell mitteilen zu können, dass durch das beschlossenen Gesetz die Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bestehen bleibt und sich auch am Verfahren nichts ändern wird.
als Mitglied der Parlamentsgruppe Mitte-Deutschland-Verbindung im Bundestag hat der vollumfängliche Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung bis 2030 für mich höchste Priorität.
Unsere Haushaltskompensationsrechnung sieht eine Finanzierung unter anderem aus eingesparten Positionen der "Integrationsmaßnahmen" für Asylbewerber vor.
Der kommunale Bildungsausschusses, dessen Mitglied ich bin, hat u.a. die beiden Hochschulstandorte in Gera aufgesucht und sich um die baulichen Zustände im Rahmen des eigenen Wirkungskreises gekümmert